Faltenunterspritzung und Botoxbehandlung | Nachrichten

Dürfen die Zahnärzte, HNO?

Münster

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Wesfalen hat in seinem Urteil vom April diesen Jahres festgestellt (Az.:13 A 121/11):

"Zahnärzten ist es nicht erlaubt, Faltenunterspritzung und Behandlung mit Botulinumtoxin über den Lippenbereich hinaus durchzuführen."

"Sie könnten diese Behandlungen nur durchführen, wenn der Zahnarzt zusätzlich über eine ärztliche Approbation oder eine Heilpraktiker-Erlaubnis verfügt. Bei diesen Therapien handelt es sich nicht um rein kosmetische Maßnahmen, sondern um eine erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde."

"Die Zahnärztliche Approbation reiche aber nicht für eine solche Behandlung aus, da sie sich nur auf die Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten beziehe."

Selbst die Behandlung der Nasolabialfalten schlossen die Richer aus. "Es komme auch nicht darauf an, ob der Zahnarzt über die erforderlichen Kenntnisse verfüge. Diese Entscheidung gilt auch für Oralchirurgen mit chirurgischer Weiterbildung."

Andrea Schannath

BVDD-Verbandsjuristin.

Der Deutsche Dermatologe 2013;61 (9)